Prof. Dr. Paul Kirchhof, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Unsere Zukunft liegt in der Hand der Familien, denn der Staat baut auf die Bereitschaft der Menschen, Ehen zu gründen, sich Kinder zu wünschen und diese in der Geborgenheit familiärer Zuwendung zu erziehen. Diese Verfassungsvoraussetzung ist aber zurzeit in Gefahr. So stellt sich verfassungspolitisch die Frage, ob man ein Kinderwahlrecht, wahrgenommen durch die Eltern, etablieren sollte. Außerdem ist zu prüfen, wie für den Generationenvertrag der zweite Vertragspartner, die Jugend, gefördert werden kann und ob durch langfristige Planung der nächsten Generation ähnliche Entfaltungschancen bewahrt werden.